Wir Knowmaden

stifterverband_logoDer Essay “Wir Knowmaden” wurde von dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ausgezeichnet. 

„Der Mensch wird frei geboren, und überall liegt er in Ketten“, schrieb der französische Philosoph Rousseau. Er könnte von unserer Bildungslandschaft gesprochen haben. Sie gleicht häufig einem ermüdenden Bildungskorsett statt einem ermündigenden Bildungsgerüst. Knowmaden werden so gefesselt statt entfesselt. Was macht eigentlich unsere Bildung aus uns und wir mit ihr im digitalen Zeitalter? …”

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Das islamische Wirtschaftsrecht

Das Buch “Das islamische Wirtschaftsrecht” herausgegeben von Islamisches WirtschaftsrechtAbdurrahim Kozalı, Ibrahim Salama & Souheil Thabti, ist erschienen.

Es basiert auf einer gleichnamigen Tagung, die an der Universität Osnabrück stattfand. Ich durfte ein Kapitel zu Unternehmertum aus einer islamischen Perspektive beisteuern. Eine Zusammenfassung des Vortrages & damit auch Kapitels schrieb Souheil Thabti für die Gesellschaft für Arabisches & Islamisches Recht in einer Mitteilung:

“Mit dem Vortrag des Doktoranden Herrn Gümüsay (Universität Oxford), der über das Unternehmertum im islamischen Verständnis (EIP, Entrepreneurship from an Islamic Perspective) und seine Auswirkung auf die Arbeitsweise in Unternehmen referierte, endete der erste Konferenztag. Seine Untersuchungen zielen darauf ab herauszufinden, wie ein Unternehmen wirtschaftet, das von einem religiösen Muslim geführt wird, wie ein religiöser Geschäftsführer entscheidet und wie sich Shareholder verhalten.

Im Fokus seiner Betrachtung standen drei miteinander in Zusammenhang stehende Säulen, auf denen EIP basiere: Die erste Säule bestehe im Streben nach Möglichkeiten, Wert zu schaffen, die zweite sei eine sozio-ökonomische bzw. ethische, die auf die gesellschaftlichen Interessen und Bedürfnisse abstelle, und schließlich stelle die dritte Säule die religiös-spirituelle Grundlage dar. Gümüsay zufolge stehen diese Säulen in einem Zusammenspiel und beeinflussen sich gegenseitig. EIP sollte nicht bloß als soziales oder ethisches Unternehmertum verstanden werden, weil letzteres nicht auf religiösen Textquellen basiere und keinen konkreten religiösen Vorgaben folge.

Auch stellte er klar, dass EIP nicht Muslimen allein vorbehalten sei, sondern auch Nicht-muslimen offenstehe. Ein Unternehmen, das sich islamischen Vorgaben verschreibe, müsse in seiner Unternehmensstruktur Personal (Geschäftsleitung, Mitarbeiter, etc.) muslimischen Glaubens aufweisen, um als islamisch bezeichnet werden zu können. Ungeachtet dessen stelle der Islam an sich keine ökonomischen Theorien auf, weshalb es verfehlt sei, von Islamic Entrepreneurship oder Islamic Finance zu sprechen. Vielmehr biete der Islam einen Rahmen, innerhalb dessen Ökonomen selber Theorien und Modelle aufstellen könnten. Man solle daher von einer Ökonomie bzw. einem Unternehmertum aus islamischer Perspektive sprechen, die/das auf islamischen Werten gründe und sich am Rahmen dieser orientiere.

Die Tatsache, dass auch Menschen mit religiösem Bezug Unternehmen leiteten oder in Unternehmen arbeiteten, zeige die Wichtigkeit der Einbeziehung der Religion als Element in die Unternehmensforschung. Dabei wirke sich EIP auf der Mikro-Ebene (Einzelunternehmen), Meso-Ebene (die zwischen Mikro- und Makro-Ebene vermittele, z. B. Organisationen) und Makro-Ebene (Markt, Staat) aus. Er kommt zu dem Ergebnis, dass in diesem Bereich noch viel interdisziplinär geforscht und Religion als ein den Menschen prägendes Element mehr in die wissenschaftliche Unternehmensforschung einbezogen werden sollte.”

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